Akt-Shootings-Teilnahme
Akt-Shooting
Sicher, Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie aus Papenburg oder Umgebung kommen, Fotos von Sich erstellen zu lassen, die ausschließlich für Sie privat sind.
Sollten Sie aus andern Regionen und Ortschaften den Wunsch haben, ein Akt-Shooting ganz unbürokratisch und bedarf einer Vorab-Terminierung. Es besteht ebenso die Möglichkeit, mich vor Ort anzusprechen, wenn ich auf Motivsuche bin.
Das ist Ihre Chance, endlich die Fotos von sich erstellen zu lassen, die Sie schon immer haben wollten!
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich ist die Fotografie und das bestmöglichste abzubilden. Auch kann der Teilnehmer seine eigene Interessen mit einbringen.
Anlehnend dem Grundgesetzbuch Art. 3 Abs. 2 und 3 gibt es keinen Grund jemanden zu bevorzugen oder zu benachteilen, das gilt sowohl für beide Geschlechter und auch die des Alters. Schranken finden im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes statt.
Die Hemmschwelle ist hier die Sympathie, die zu einem Shooting erforderlich ist um effektiv zusammen zu arbeiten.
Ohne Vergütung
Die Photo-Shootings sind nicht kommerziell ausgerichtet und daher kostenlos. Daher greift auch BGB § 107 nicht. Sollten Bestellungen von CD-ROMs per Post erfolgen ist nach BGB § 110 bei minderjährigen zu achten, da die CD-ROM-Kosten unter 60 Eurocent liegen, ist dies nur für Kinder relevant, und in dem Sektor der Aktfotografie unrelevant, da die Eltern eh die Bildwerke verwalten werden.
Minderjährige
Jeder hat das Recht auf Erinnerungsbilder, auch die Minderjährigen! Hierfür haben die Eltern die Fürsorge, dies in einem angenehmen und gepflegten Rahmen zu tätigen. Sicher werden die Berufsfotografen diese Aufgabe erfüllen, jedoch viel Zeit werden sie nicht hierfür aufwenden können, damit sich das Geschäft auch sich gewerblich lohnt. Es ist dabei auch einleuchtend, dass die Kosten der Bildwerke höher liegen, umso mehr wird es schwierig, dies mit eigenem Taschengeld zu bewältigen.
Nun hat jeder Bürger die Möglichkeit, die Bildwerke mittels Handykamera oder einer Kompaktkamera selbst zu bewältigen. Viel zu schnell wird deutlich, dass hier die optischen und technischen Grenzen erreicht werden, denn der Hintergrund macht sein eigenes Leben und eine effektvolle Belichtung mit einem eingebauten Blitz macht das Bild nicht exklusiv.
Im Anbetracht, dass Berufsfotografen, wegen der Folgekosten die Einwilligung des Erziehungsberechtigten einzuholen müssen (Bürgerliches Gesetzbuch §107), gilt dies jedoch im Privatbereich nicht!
Da viele Bürger nicht ausreichend informiert sind, habe ich hierfür ein Formular entwickelt, dass den bösen Unfrieden derer verhindern soll. Ich möchte mich hier nochmals von jeglichem gewerblichen Interesse distanzieren und anmerken, dass diese Form nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
...zum Formular
Jedoch entfällt dies für die Jugendlichen, da sie bereits mit dem 16. Lebensjahr über die komplette Verwaltung ihrer Persönlichkeitsrechte verfügen.
Das ist Ihre Chance, endlich die Fotos von sich erstellen zu lassen, die Sie schon immer haben wollten!